Anwendung von Art. 27 BewD1 verzichtet werde, da die betroffenen Nachbarn ihre Zustimmung zum Bauvorhaben erteilt hätten. Mit Schreiben vom 11. Mai 2021 nahm die B.________ zum Bauvorhaben Stellung. Sie verlangte darin die Aufnahme von Sicherheitsvorschriften als Auflagen in die Baubewilligung. Gleichzeitig wies sie darauf hin, «dass sich die B.________ – unabhängig von der vorliegenden Stellungnahme – vorbehält, eine Einsprache/Rechtsverwahrung 1 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1)