1. Der Beschwerdegegner reichte am 18. März 2021 bei der Gemeinde Wilderswil ein Baugesuch ein für eine Balkonerweiterung beim Gebäude F.________strasse 9a auf Parzelle Wilderswil Grundbuchblatt Nr. G.________ (Baurecht) inklusive Ersatz der bestehenden Holzkonstruktion durch eine Metallkonstruktion. Die Parzelle liegt im Perimeter der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 5 (Gewerbezone A.________). Aufgrund des Umstands, dass es sich um ein Bauvorhaben im Bereich Hochspannungsleitung handelt, holte die Gemeinde mit Verfügung vom 13. April 2021 bei der «B.________ (C.________)» einen Fach- bzw. Amtsbericht ein. Gleichzeitig gab die Gemeinde bekannt, dass auf eine Publikation des Baugesuchs in