8/11 BVD 110/2021/88 Baugesuchsunterlagen lässt sich somit sehr wohl beurteilen, wie das Bauvorhaben umgesetzt und wie die Umgebung gestaltet werden soll, ebenso, ob es sich ins Orts- und Strassenbild einordnet. Soweit der Beschwerdeführer die Baugesuchsunterlagen bemängelt, ist seine Beschwerde daher unbegründet.