Gemäss Kommentar können Umgebungsgestaltung und Nachbarbauten beispielsweise in Situations- und Erdgeschossplänen, Modellen, 3-D-Darstellungen oder Fotomontagen dargestellt werden. Im Zusammenhang mit der Aussenraumgestaltung sieht Art. 6 Abs. 5 GBR vor, dass ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen ist, sofern nicht alle wesentlichen Umgebungsgestaltungselemente aus der Baueingabe hervorgehen.