15 Abs. 1 BewD). Im Zusammenhang mit der Baugestaltung sieht Art. 5 Abs. 2 GBR18 vor, dass mit der Baueingabe alle Unterlagen einzureichen sind, die eine vollständige Beurteilung des Projektes und der Gesamtwirkung erlauben; dazu gehören insbesondere die Darstellung der Umgebungsgestaltung und der Nachbarbauten (in Situations- und Erdgeschossplänen, Modellen, Fotomontagen o.ä.). Gemäss Kommentar können Umgebungsgestaltung und Nachbarbauten beispielsweise in Situations- und Erdgeschossplänen, Modellen, 3-D-Darstellungen oder Fotomontagen dargestellt werden.