Holzbauten mit auffälliger Glasfassade fänden sich in der näheren und weiteren Umgebung ebenfalls keine. Die einzigen Holzbauten seien Chalet- oder Bauernhäuser mit Schindeln, welche keineswegs dem Bild der projektierten Baute entsprächen. 14 BGE 137 III 145 E. 3.1 mit weiteren Hinweisen; BGer 5A_770/2017 vom 24. Mai 2018 E. 3.2 mit weiteren Hinweisen 15 Vgl. Vorakten pag. 162 7/11 BVD 110/2021/88