Es lasse sich lediglich die ungefähre Lage der Nachbarsgebäude ablesen. Angaben, welche es der Baubewilligungsbehörde oder den Anstössern erlauben würden, das Bauvorhaben abschliessend auf die Wahrung des Landschafts-, Orts- und Strassenbilds zu überprüfen, seien in den Baugesuchsunterlagen keine enthalten. Hinsichtlich der Bau- und Aussenraumgestaltung habe die Baubewilligungsbehörde mit Verweis auf den Stadtarchitekten lediglich festgehalten, dass die Gestaltung sehr gelungen sei und aus städtebaulicher Sicht eine passende Lösung bezüglich innerer Verdichtung darstelle. Eine weitergehende Beurteilung des Vorhabens, z. B. hinsichtlich der Einfügung in das bestehende Quartierbild, habe die