4. Baugestaltung und Ortsbild a) Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, anhand der Baugesuchsunterlagen könne die Übereinstimmung mit dem Landschafts-, Orts- und Strassenbild nicht überprüft werden. Nicht beurteilen lasse sich, wie das als Carport bezeichnete Nebengebäude konkret, d. h. hinsichtlich Farbgebung und Materialisierung umgesetzt werden solle. Aus den Unterlagen lasse sich lediglich eruieren, dass das Dach des Carports extensiv begrünt werden solle. Darüber hinaus seien die Umgebungsgestaltung und die Nachbargebäude in den Baugesuchsunterlagen nur sehr rudimentär dargestellt. Es lasse sich lediglich die ungefähre Lage der Nachbarsgebäude ablesen.