c) Bauentscheide können innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden (Art. 40 Abs. 1 BauG). Der Gesamtentscheid vom 22. April 2021 wurde dem Beschwerdeführer am 23. April 2021 zugestellt. Die 30-tägige Beschwerdefrist begann somit am 24. April 2021 zu laufen (Art. 41 Abs. 1 VRPG5). Weil der letzte Tag der Frist auf den Pfingstsonntag fiel, endete die Beschwerdefrist am Dienstag, 25. Mai 2021, (Art. 41 Abs. 2 VRPG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Bst. c FRG6). Mit der Übergabe der Beschwerde an die Schweizerische Post am 25. Mai 2021 wurde die Beschwerdefrist somit gewahrt. Die Beschwerde enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG).