Das Rechtsamt gab den Beteiligten deshalb Gelegenheit, zur Frage der Sistierung Stellung zu nehmen. Die Beschwerdegegnerschaft teilte am 26. August 2021 mit, sie widersetze sich dem Sistierungsantrag, der Beschwerdeführer hielt in seiner Eingabe vom 9. September 2021 an seinem Sistierungsantrag fest. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen