Weiter wird festgestellt, dass die Ziffer 5.1 des Bauentscheids der Gemeinde vom 16. April 2021 in Rechtskraft erwachsen ist. b) Der Parkplatz, der im Umgebungsgestaltungsplan (Mst. 1:200 vom 9. September 2020, revidiert am 10. März 2021) als «bestehend» eingezeichnet ist, ist mit der Baubewilligung der Gemeinde Brienz vom 16. April 2021 und der Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG des AGR vom 30. Oktober 2020 nicht mitbewilligt.