1. a) Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Ziffer 5.3 des Bauentscheids der Gemeinde Brienz vom 16. April 2021 wird aufgehoben. Die Sache wird bezüglich des bestehenden Parkplatzes zur Durchführung eines Wiederherstellungsverfahrens an die Gemeinde Brienz zurückgewiesen. Weiter wird festgestellt, dass die Ziffer 5.1 des Bauentscheids der Gemeinde vom 16. April 2021 in Rechtskraft erwachsen ist. b)