RPG erteilte werden könne. Schliesslich ist der Beschwerdegegnerschaft entgegenzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts eine von der Baubewilligung abweichende tatsächliche Nutzung einen aufgegebenen Besitzstand nicht wiederaufleben lässt.20 Damit ist erstellt, dass sich die Beschwerdegegnerschaft nicht auf einen allfälligen Besitzstand berufen kann. Schon aus diesem Grund kann dem Entscheid der Gemeinde vom 16. April 2021, wonach der Parkplatz keiner Baubewilligung bedarf, nicht gefolgt werden.