b) Anfechtungsobjekt ist der Bauentscheid der Gemeinde Brienz vom 16. April 2021. Soweit hier von Interesse hat die Gemeinde im Entscheiddispositiv Folgendes verfügt: 5.1 Der Bauherrschaft wird die Baubewilligung der Projektänderung für das eingangs umschriebene Vorhaben gemäss den am 16.04.2021 abgestempelten Plänen erteilt. Folgende Pläne haben Gültigkeit: - Umgebungsgestaltungsplan vom 09.09.2020, revidiert am 10.03.2021 5.2 Die Einsprache von C.________ und D.________ wird vollumfänglich abgewiesen.