6. Mit Entscheid vom 16. April 2021 erteilte die Gemeinde Brienz für die geänderte Umgebungsgestaltung die Baubewilligung und das AGR mit Verfügung vom 30. Oktober 2020 die Ausnahmebewilligung. In der Ziffer 5.3 des Entscheiddispositivs verfügte die Gemeinde ausserdem, der Parkplatz bei der Zufahrt werde als «altrechtlicher» beurteilt und benötige keine neue Baubewilligung. Der Parkplatz diene weiterhin dem Abstellen von Fahrzeugen.