3. Mit Schreiben vom 28. Juli 2020 reichte die Beschwerdegegnerschaft bezüglich der Umgebungsgestaltung geänderte Pläne ein. Am 28. August 2020 fand in Anwesenheit eines Vertreters des AGR und einer Vertretung der Gemeinde eine Begehung statt. Die Beschwerdegegnerschaft reichte daraufhin am 21. September 2020 ein Baugesuch mit einem überarbeiteten Plan für die Umgebungsgestaltung ein. Die Gemeinde publizierte das Vorhaben in den Ausgaben des Anzeigers Interlaken vom 1. und 8. Oktober 2020. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden mit Eingabe vom 30. Oktober 2020 Einsprache und Rechtsverwahrung. Sie rügten unter anderem, der Umgebungsgestaltungsplan sei unklar und unvollständig.