1. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 (nachfolgend: Beschwerdegegnerschaft) sind Eigentümer des Wohnhauses Nr. A.________ auf der Parzelle Brienz (BE) Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt rund einen Kilometer ausserhalb des Dorfkerns von Brienz in der Landwirtschaftszone. Mit Bauentscheid vom 4. Dezember 2017 erteilte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft für den Umbau ihres Wohnhauses mit Anbau eines Autounterstandes sowie für die Umgestaltung der Umgebung die Baubewilligung und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 27. Juli 2017 die