a) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das vorliegend umstrittene Bauprojekt sowohl die baupolizeilichen Masse einhält als sich auch gut ins Ortsbild einordnet. Die Beschwerden werden deshalb abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 13. April 2021 wird bestätigt. Bei diesem Ausgang gelten die Beschwerdeführenden als unterliegend.