«Zugang zum LUBIS Viewer». 16 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 9/12 BVD 110/2021/78 die Vorinstanz ist plausibel und nachvollziehbar. Es besteht auch für die BVD kein Anlass, einen Fachbericht bei der OLK einzuholen, weshalb der gestellte Beweisantrag abgewiesen wird. Die Beschwerden erweisen sich somit in Bezug auf die gute Gesamtwirkung und Ästhetik als unbegründet. 5. Zusammenfassung und Kosten