Gestützt auf die geltenden baupolizeilichen Vorschriften sei es in der Wohnzone a (Wa) zudem möglich, im betroffenen Quartier Mehrfamilienhäuser zu erstellen. Die beiden Mehrfamilienhäuser mit Satteldächern würden in einem Quartier mit Einfamilien- und Mehrgenerationenhäusern mit geneigten Dächern überhaupt nicht als markante Bauten in Erscheinung treten. Es würden sich auch in der näheren Umgebung vergleichbar dimensionierte Bauten finden, weshalb die projektierten Mehrfamilienhäuser nicht als prägende Bauvorhaben zu gewichten seien. Deshalb sei die Konsultation der OLK nicht notwendig gewesen.