Auch befinde sich das betroffene Quartier nicht als schützenswerte Baugruppe im Bauinventar der Gemeinde Meinisberg. Weiter hält die Vorinstanz fest, die projektierten Mehrfamilienhäuser würden die in der Wohnzone a (Wa) geltenden baupolizeilichen Masse einhalten und sich hinsichtlich ihrer Lage und Proportionen gut in die Parzelle einordnen. Die Farb- und Materialwahl wirke nicht störend resp. passe sich den umliegenden Häusern an und die Dachform sei nicht ortsfremd. Auch bezüglich