Wohnhäuser in verdichteter Bauweise seien hingegen in der Wohnzone b (Wb) zu realisieren und freistehende Einfamilienhäuser seien dort nicht zugelassen. Deshalb sei das Bauvorhaben mit zwei Mehrfamilienhäusern eine verdichtete und in der Wohnzone a (Wa) ortsfremd Baute und folglich nicht zulässig. Im Übrigen hätte die OLK bei der Beurteilung des Bauprojekts einbezogen werden müssen.