7 Baureglement der Gemeinde Meinisberg vom 1. Dezember 2009, amtlich genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 9. Juli 2010 (GBR). 8 Bei einer Gebäudebreite von 12.50 m beträgt die Mehrlänge 0.50 m (12.50 m – 12.00 m). Daraus resultiert ein Mehrlängenzuschlag von 0.125 m (1/4 von 0.50 m). Der kleine Grenzabstand beträgt somit 4.125 m (4.00 m + 0.125 m). 9 Der Abstand zwischen der Parzellengrenze und den Gebäudefassaden beträgt 5.425 m. 10 Der kleine Grenzabstand wird vorliegend rechtwinklig ab der äusseren Brüstung gemessen und beträgt beim Haus A mind. 4.60 m und beim Haus B mind. 7.30 m.