a) Der Beschwerdeführer 1 bringt in seiner Beschwerde vor, das angefochtene Bauprojekt würde die baupolizeilichen Masse der Wohnzone a (Wa) ausreizen. Der Beschwerdeführer 2 seinerseits rügt eine Verletzung des Grenzabstands gegenüber seiner Parzelle Meinisberg Grundbuchblatt Nr. L.________. Seiner Meinung nach sei der Abstand bei der Hauszufahrt und der Einstellhalle verletzt.