und führt aus, es seien vier Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen bewilligt worden, obwohl dies im ganzen Gemeindegebiet verboten sei. Weiter hält er fest, auch wenn keine Einsprachen vorhanden seien, müssten die Voraussetzungen von Amtes wegen vollumfänglich geprüft werden. Diese Vorbringen gehen über den Streitgegenstand hinaus, weshalb darauf nicht eingetreten werden kann.