Zudem sei das verdichtete Bauen in der Wohnzone a (Wa) zulässig und gesetzlich gefordert. Die Kommission für Hoch- und Tiefbauten der Gemeinde Meinisberg sei zu Recht der Ansicht, dass sich die Bauten ins Quartierbild einpassen würden. Ein Beizug der OLK sei nicht angezeigt. Schliesslich beantragt auch die Gemeinde Meinisberg in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2021 die Bestätigung des Gesamtbauentscheids sowie die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Ihrer Meinung nach seien nebst den baupolizeilichen Massen auch die Gestaltungsvorschriften eingehalten.