3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, vereinigte beide Beschwerdeverfahren unter RA Nr. 110/2021/78, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne beantragt in seiner Stellungnahme vom 8. Juni 2021 die Abweisung der Beschwerden, soweit überhaupt darauf eingetreten werden könne. Im Übrigen verzichtete es auf das Einreichen einer förmlichen Eingabe und verwies auf den Gesamtbauentscheid vom 13. April 2021. Auch die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 9. Juni 2021, die Beschwerden seien abzuweisen und der Gesamtbauentscheid sei zu bestätigen.