Auch der Beschwerdeführer 2 reichte am 12. Mai 2021 bei der BVD eine Beschwerde gegen den Gesamtbauentscheid vom 13. April 2021 ein. Er beantragt ebenfalls die Aufhebung der Baubewilligung und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei das Bauvorhaben zur Verbesserung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zur Begründung führt er aus, das geplante Bauvorhaben passe nicht in das Quartierbild und stelle einen Kontrast zu den bestehenden Gebäuden dar. Zudem hätte die OLK1 beigezogen werden müssen. Abschliessend macht er eine Grenzabstandsverletzung bei der Zufahrt sowie der Einstellhalle geltend.