2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer 1 am 10. Mai 2021 eine Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein und beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtbauentscheids vom 13. April 2021. Er führt aus, der Gesamtbauentscheid basiere auf Lügen und Halbwahrheiten. Insbesondere würden die maximalen baurechtlichen Masse ausgereizt und die Gestaltungsvorschriften verletzt. Sinngemäss bringt er vor, das Bauvorhaben missachte die Bebauungsweise und Elemente des Quartiers.