2. Die Beschwerde vom 4. Mai 2021 gegen die Verfügung der Gemeinde G.________ vom 26. April 2021 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde G.________ vom 26. April 2021 wird bestätigt. 3. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 1800.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdeführer hat der von Amtes wegen Beteiligten Parteikosten im Betrag von CHF 4553.95 zu ersetzen. 5. Die Gemeinde G.________ hat der von Amtes wegen Beteiligten Parteikosten im Betrag von CHF 2691.10 zu ersetzen.