Der gebotene Zeitaufwand ist als eher unterdurchschnittlich zu werten, da kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Die Bedeutung der Streitsache ist angesichts der Baukosten in zweistelliger Millionenhöhe100 erheblich. Die umstrittenen Rechtsfragen sind als durchschnittlich zu werten. Insgesamt erscheint ein Honorar von CHF 5500.– als angemessen. Die Rechtsvertreterinnen der Beschwerdegegnerin und der von Amtes wegen Beteiligten machen Auslagen im Umfang von gesamthaft CHF 413.– geltend. Da diese gemäss der Umschreibung der Tätigkeiten in der Kostennote auch Auslagen im Zusammenhang mit der Schwärzung von