Die Verfahrenskosten für das Hauptverfahren betreffend die Beschwerde vom 4. Mai 2021 werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2200.– (Art. 103 Abs. 2 VRPG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 GebV97). Hinzu kommen die Kosten der Zwischenverfügung betreffend vorsorgliche Massnahmen vom 4. August 2021. Diese werden bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 400.–. Die Kosten der Zwischenverfügung vom 8. November 2021 betreffend Akteneinsicht wurden bereits verlegt und sind hier daher nicht zu berücksichtigen. Die Verfahrenskosten für die Beschwerde vom 4. Mai 2021 gegen die Verfügung vom 26. April 2021 betragen also gesamthaft CHF 2600.–.