c) Der Beschwerdeführer hat in seiner Beschwerde vom 4. Mai 2021 Einsicht in Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 083/14 verlangt und – nach Klärung der Geheimhaltungsansprüche der Beschwerdegegnerin und der von Amtes wegen Beteiligten – auch erhalten. Das von der Gemeinde eröffnete und am 2. Juni 2021 sistierte Verfahren betreffend 85 Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 8. Aufl. 2020, N. 1045 f. mit Hinweisen; BGer 1C_229/2017 vom 28. September 2017 E. 2.5.1