von Amtes wegen am Verfahren. Die D.________ und die E.________ wurden im Beschwerdeverfahren durch die selben Rechtsanwältinnen vertreten und wandten sich mit gemeinsamen Eingaben an die BVD. Mit Eingabe vom 29. Juli 2021 verzichtete die Beschwerdegegnerin auf das Kassationsbegehren, da die E.________ nunmehr am Verfahren beteiligt sei. Der Beschwerdeführer beantragte mit Stellungnahme vom 26. August 2021, dass die E.________ anstelle der D.________ im Beschwerdeverfahren als Gegenpartei zu behandeln sei.