Zudem ist mit der Verpflichtung, zuhanden des AWA einen Schlussbericht zu erstellen, auch eine Kontrolle der Bauausführung und deren Wirkungen auf die Grundwasserverhältnisse gewährleistet. Es sind keine gravierenden inhaltlichen Mängel erkennbar, die zur Nichtigkeit oder Widerrufbarkeit der Bau- bzw. der Projektänderungsbewilligung vom 7. August 2019 führen würden. Gemäss Angabe der Gemeinde in ihrer Stellungnahme vom