c) Nachdem er beim Rechtsamt der BVD Einsicht in die Baubewilligungsakten erhalten hatte, hielt der Beschwerdeführer mit Stellungnahme vom 18. November 2021 fest, es sei ihm zuvor nicht bekannt gewesen, dass das AWA die Bewilligung einer 10 % übersteigenden Durchflussreduktion unter entsprechenden Ersatzmassnahmen befürwortet habe. Es übersteige seine Vorstellungskraft, weshalb dies bewilligt worden sei. Er macht geltend, die im Projektplan «Untergeschoss – Ausführung» vom 11. Januar 2018 dargestellte Vergrösserung des Umfangs der Abgrabungen habe den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 BewD gesprengt.