__ bezüglich der beim Einbau ins Grundwasser einzuhaltenden Massnahmen verbindlich zu erklären sei.83 Die Gemeinde übernahm diese Anpassung in die Projektänderungsbewilligung vom 7. August 2019 (Dispositivziffer 2.1) und hielt fest, dass die weiteren Nebenbestimmungen der Baubewilligung vom 21. August 2015 ihre Gültigkeit behielten (Dispositivziffer 2.2). Bei den weiteren Projektänderungen vom 11. Mai 2020 und vom 14. Oktober 2020 blieben die Nebenbestimmungen zu den Einbauten ins Grundwasser unverändert.