Massnahmen umgesetzt würden. Ferner solle die Bauherrin verpflichtet werden, der Gemeinde zuhanden des AWA spätestens 3 Monate nach Abschluss der temporären Grundwasserabsenkung einen Schlussbericht einzureichen, welcher u.a. die eingebauten Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Strömungsverhältnisse dokumentiere und die Auswirkungen des Bauwerks auf die Grundwasserverhältnisse kommentiere.79 Diese Auflagen wurde in den Bauentscheid übernommen.80