Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde vom 4. Mai 2021 an, auf Satellitenaufnahmen von Google Earth sei erkennbar, dass Grabungen im Grundwasserbereich in grösserem Umfang vorgenommen worden seien, als in den Projektplänen dargestellt sei. Möglicherweise sei die für das Bauen im Grundwasser erteilte Bewilligung auf eine ungeeignete Plandarstellung zurückzuführen. Er verlangt eine Überprüfung der Bauausführung durch unabhängige Experten. 74 Vgl. Baubewilligungsakten Nr. 083/14, Teil 2 pag. 371 75 Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerin vom 22. Juni 2021 S. 5 sowie Beschwerdeantwort der von Amtes