Baubewilligung für das Lebensmittelveredelungszentrum wurde aber die Gefahr von Geruchsbelästigungen in der Umgebung keineswegs verkannt oder vernachlässigt. Gestützt auf die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde u.a. die Auflage gemacht, dass die Geruchsemissionen 500 GE/m3 nicht übersteigen dürfen. Damit sollten nach der Geruchsempfehlung des BAFU in Kombination mit dem hohen Kamin und der grossen Distanz zu den Wohngebieten übermässige Geruchsimmissionen vermieden werden können.