Hinsichtlich des im Baubewilligungsverfahren Nr. 125/16 beurteilten Projekts (Aarewassernutzung mit dafür dienenden Bauwerken) führt der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 26. August 2018 aus, dieses hätte gemeinsam mit dem Lebensmittelveredelungszentrum beurteilt werden müssen, da es für dessen rechtsgenügliche Erschliessung notwendig sei. Da die Wassernutzungskonzession einschliesslich Bewilligung der dafür nötigen Bauwerke inzwischen gewährt worden ist, wäre aber die Erschliessung nunmehr gesichert und das behauptete Problem somit behoben.