Diese Kenntnis konnte auch auf informellem Weg erlangt werden, etwa durch eigene Beobachtungen oder über Medien. Beschwerdewillige sind alsdann verpflichtet, die ihnen zumutbaren Schritte zur Fristwahrung zu unternehmen und sich nötigenfalls auch bei der Behörde nach Einzelheiten zu erkundigen.65