Bau- und Ausnahmegesuche müssen publiziert werden (Art. 35 Abs. 1 BauG, Art. 26 Abs. 3 Bst. e BewD). Nach Art. 26 Abs. 2 Bst. g KGV50 ist für Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels eine Gewässerschutzbewilligung nötig. Speichervolumen und Durchfluss nutzbarer Grundwasservorkommen dürfen durch Einbauten nicht wesentlich und dauernd 43 Baubewilligungsakten 083/14, Teil 2 pag. 405 44 Beschwerde S. 5 unten 45 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 46 Vgl. Beilage zur Eingabe des Beschwerdeführers vom 26. August 2021 sowie Stellungnahme der Gemeinde vom