42 Baubewilligungsakten Nr. 083/14, Teil 1 pag. 216 ff. 12/33 BVD 110/2021/76 Bauvorhaben auf die Trinkwasserversorgung auswirkt, geschweige denn dass der Beschwerdeführer davon persönlich in höherem Masse als beliebige Dritte oder die Allgemeinheit betroffen wäre. Eine legitimationsbegründende Betroffenheit ist auch diesbezüglich zu verneinen.