in der Betriebsphase seien Emissionen durch den Verkehr sowie Geruchsemissionen relevant. Demnach werden beim hier streitigen Projekt keine Schadstoffe durch Verbrennungsvorgänge ausgestossen. Darin unterscheiden sich die tatsächlichen Verhältnisse und damit auch die Legitimationsfrage zwischen dem vorliegenden Verfahren und den Verfahren betreffend die Wärme-Kraft-Koppelungsanlage. j) Der Beschwerdeführer begründet seine Legitimation auch mit einer potentiellen Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung, da das Bauvorhaben Einbauten im Grundwasser umfasse. Er legt aber nicht dar und es ist auch nicht ersichtlich, dass und wie sich das