Im Verfahren betreffend die Wärme-Kraft-Koppelungsanlage geht es um Verbrennungsvorgänge, welche nebst allfälligen Geruchsimmissionen auch eine Belastung mit Luftschadstoffen hervorrufen. Der Beschwerdeführer behauptet zwar auch vorliegend eine Belastung mit Schadstoffen; er substantiiert diese Behauptung jedoch nicht. Gemäss der Umweltverträglichkeitsprüfung des damaligen Amts für Umweltkoordination und Energie vom 26. Mai 201542 waren beim hier streitigen Projekt Schadstoffemissionen während der Bauphase zu erwarten; in der Betriebsphase seien Emissionen durch den Verkehr sowie Geruchsemissionen relevant.