Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bezeichnet in seiner Geruchsempfehlung vom Dezember 2015 (Anhang A4.6, Tabelle 7) einen Grenzwert von 500 GE/m3 als sinnvolle Grenze für Biofilter. Gemäss der Bewertungstabelle in der Geruchsempfehlung können bei einer Geruchsstoffkonzentration vom 300-1000 GE/m3 übermässige Geruchsimmissionen auftreten. Diese können aber durch einen hohen Kamin oder bei einer Distanz von über 600 m vermieden werden. Die Vermeidung übermässiger Geruchsimmissionen ist nicht damit gleichzusetzen, dass