Auch mit den Projektänderungsbewilligungen vom 11. Mai 202037 und vom 14. Oktober 202038 behielten diese Auflagen ihre Gültigkeit. Die Bauherrin reichte die Beschreibung der Abluftprozesse am 3. Februar 2020 bei der Gemeinde und beim beco ein.39 Sie beschrieb die Abluftreinigungsanlagen und führte aus, dass damit die Auflagen eingehalten würden.