Die Projektänderung vom 18. Januar 2018 betraf u.a. zwei Abluftreinigungsanlagen (Bioflächenfilter) über den Flüssigverladestellen. Das beco hielt dazu mit Fachbericht vom 17. Mai 2018 fest, die Beurteilung im Fachbericht vom 6. Mai 2015 samt Auflagen behalte ihre Gültigkeit.35 Die Gemeinde verpflichtete die Bauherrin in der Projektänderungsbewilligung vom 7. August 2019, Dispositivziffer III/2.2 zur Einhaltung der diesbezüglich im Entscheid vom 21. August 2015 gemachten Auflagen.36 Auch mit den Projektänderungsbewilligungen vom 11. Mai 202037 und vom 14. Oktober 202038 behielten diese Auflagen ihre Gültigkeit.