Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 26. Mai 201533 die Übernahme der Auflagen des beco mit einer Ergänzung der Vorgaben zur Kontrolle. Die Gemeinde übernahm die so ergänzten Auflagen in ihren Gesamtbauentscheid vom 21. August 201534 (Dispositivziffern IV/2.2.4-2.2.7). Die Projektänderung vom 18. Januar 2018 betraf u.a. zwei Abluftreinigungsanlagen (Bioflächenfilter) über den Flüssigverladestellen.